FTB Dietel GmbH / Königstraße 3 / 87435 Kempten info@kinokempten.de 0831/22507
Colosseum Center Kempten
Öffnungszeiten Kino: 30min vor dem 1. Film bis ca. 22:00 Uhr Telefonische Reservierung NUR bei technischen Problemen: 14:00 bis 20:30 Uhr
Foto: Ralf Lienert

AGB der FTB Dietel GmbH

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Kinos der FTB Dietel GmbH (Colosseum-Center und Kemptener Filmnächte) anerkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der FTB Dietel KG, Königstraße 3 in 87435 Kempten, als Betreiber im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtlich an. 1. Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung nach Maßgabe der gedruckten Angabe gemäß Kartenaufdruck. Der Besuch unserer Kinos unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen. 2. Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt sein. Kartenreservierungen, die nicht zu diesem Zeitpunkt eingelöst werden, verfallen und werden vom EDV-System automatisch gelöscht. Der Betreiber ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen. 3. Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen. Erworbene Eintrittskarten für unsere Open-Air-Vorstellungen auf der Freilichtbühne Burghalde werden bei witterungsbedingtem Abbruch der Vorstellung nach Beginn des Hauptfilmes nicht erstattet. Bei witterungsbedingtem Abbruch vor Beginn des Hauptfilmes werden gültige Eintrittskarten gegen Vorlage, durch Gastkarten gutgeschrieben. Weitere Schadensersatzansprüche wegen witterungsbedingtem Ausfall der Vorstellung sind ausgeschlossen. 4. Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes. 5. Ein Anspruch auf Einlass in die laufende Vorstellung nach Maßgabe der Ziffer 4 verfällt spätestens mit Beginn des Hauptfilmes. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. 6. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung des Betreibers bzw. Veranstalters ausgeschlossen. 7. Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. 8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Kinogebäude nicht gestattet. Das Verteilen von Handzetteln etc. sowie das Anbringen von Plakaten ist im Kino sowie auf dem gesamten Außenbereich verboten. 9. Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventarteile. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen gleich welcher Art werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. 10. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot ist Folge zu leisten. Mobiltelefone (Handys) sind, zur Vermeidung von Störungen während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen. 11. Der Betreiber ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, berechtigt im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen. 12. Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Filmes gleich welcher Art ist ausgeschlossen.

Hausordnung

Liebe Gäste ! Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten: Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf! Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer jugendlichen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino! Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle einer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalten wir uns vor. "Schmuggler" sind im Kino unerwünscht! Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass unsere Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren. Ohne Eintrittskarte läuft nichts! Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- € verpflichtet und erhalten Hausverbot. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen. Zum Schluss: Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne Vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal. Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seinen Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge. Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünschen wir Ihnen: Gute Unterhaltung und viel Spaß!